10 | 03 | 2010
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Bestimmungen
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Allgemeines

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil und maßgebend für alle Verträge und Leistungen der HKM Software GmbH (HKM). Sie haben Gültigkeit für alle entstehenden Geschäftsverbindungen zwischen HKM und dem Geschäftspartner (Kunde). Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen. Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit HKM, auch wenn darauf nicht besonders Bezug genommen wird. Fremde Bedingungen sind nur insofern gültig, soweit sie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen. Abweichende Vereinbarungen, die diese Geschäftsbedingungen aufheben, sind nur dann gültig, wenn dies in schriftform durch HKM bestätigt wurden.

Lieferung und Leistungen

Der uns oder unserem Vertreter erteilte Auftrag, wird erst mit der Lieferung der Leistung oder mit unserer schriftlichen Bestätigung für uns verbindlich, und es tritt daher der Vertrag erst mit dem Tag der Auftragsbestätigung oder der Auslieferung der Ware in Kraft. Wir sind bis zum Ablauf eines Monats nach Eingang des Auftrages bei uns berechtigt, diesen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Lieferfristen werden durch HKM nach bestem Ermessen angegeben und sind unverbindlich. Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche wegen Nichterfüllung oder Lieferverzögerung kann der Geschäftspartner nur gegen HKM geltend machen, wenn HKM grobe Fahrlässigkeit im rechtlichen Sinne nachgewiesen werden kann. Die Ausarbeitung individueller Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden (Auftraggeber) zur Verfügung gestellten Unterlagen. Der Kunde stellt zusätzlich praxisgerechte Testdaten und Testmöglichkeiten in ausreichendem Umfang zeitgerecht auf seine Kosten zur Verfügung. Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Programmbeschreibung, die HKM (Auftragnehmer) aufgrund der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet. Diese Programmbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Genehmigungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche verlangen gesonderte Termin- und Preisvereinbarungen. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen, oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind. Bei Bestellung von Standardprogrammen bestätigt der Kunde mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, ist HKM verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Jeder Vertragspartner ist in diesem Falle berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit von HKM aufgelaufenen Kosten und Spesen sind vom Kunden zu ersetzen. HKM erbringt die vereinbarte Dienstleistung entweder durch Beratung, Schulung oder durch Übergabe (Übersendung) von Programmen. Ein etwaiger Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und Kosten des Kunden. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von HKM angegebenen Terminen alle notwendigen Angaben und Unterlagen vollständig, insbesondere die genehmigte Programmbeschreibung zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. Änderung der zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von HKM nicht zu vertreten und können niemals zum Verzug führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Bei Aufträgen, die mehrere Einzeleinheiten bzw. Programme umfassen, ist HKM berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. Die Lieferung von Software bedingt das Vorhandensein geeigneter Hardware. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Hardware dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Hardware-Anforderungsprofil der HKM entspricht. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus Verschulden der HKM ist der Auftraggeber nur dann berechtigt vom betreffenden Softwareauftrag zurückzutreten, sofern er dies mittels eingeschriebenen Brief unter Setzung einer angemessenen Nachfrist angedroht hat, und auch innerhalb dieser Nachfrist die Dienstleistung ohne Verschulden des Auftraggebers in einem wesentlichen Punkt nicht erbracht wird. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren entbinden HKM von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine analoge Verlängerung der Lieferfrist. Bei Rücktritt ist HKM nur zur zinsfreien Rückerstattung empfangener Anzahlungen verpflichtet.

Annahmeverzug

Nimmt der Kunde die Lieferung oder Teillieferung nicht an oder verweigert sich generell der Annahme, so wird dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt. Wird innerhalb der gesetzten Frist die Annahme der Ware verweigert, so ist HKM berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Kunde hat den gesamten Schaden, der dadurch HKM entsteht zu ersetzen.

Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der HKM. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware von Rechten Dritter freizuhalten, nicht zu veräußern, zu verpfänden, zu vermieten oder zu verleihen. Wir sind berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht pünktlich und vollständig nachkommt oder über das Vermögen des Käufers ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird oder der Käufer faktisch seine Zahlungen einstellt oder wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleichs an seine Gläubiger herantritt. Die Zurücknahme der Ware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass dieser besonders schriftlich vereinbart wird. Bei Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware bleibt unser Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bestehen. Bis zum Ablauf des Eigentumsvorbehaltes gilt der Käufer als treuhändiger Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware. Die durch die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

Zahlungsbedingungen

Grundsätzlich haben alle Zahlungen an uns durch Überweisung auf unsere Bankkonten zu erfolgen. Die Bezahlung unserer Forderungen an einzelne unserer Angestellten kann mit schuldbefreiender Wirkung nur dann erfolgen, wenn Barzahlung geleistet wird und wenn sich unser Angestellter durch eine von uns ausgestellte schriftliche Inkassovollmacht legitimiert. Aufrechnungen mit Gegenforderungen oder Abzüge jeder Art sind nicht zulässig. Bei Überschreitung des in der Rechnung gesetzten Zahlungszieles kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. HKM ist in keinem Falle verpflichtet Wechsel oder Schecks anzunehmen. Werden sie angenommen, erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Sämtliche Wechselkosten, Gebühren, Diskontspesen etc. gehen stets zu Lasten des Käufers. Skonto wird bei Wechselzahlungen nicht gewährt. Wir übernehmen keine Haftung für die rechtzeitige Vorlage oder Protesterhebung bei hereingenommenen Wechseln. Bei Überschreitung einer gewährten Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Folgeaufträge nur mehr per Nachnahme zu liefern. Unsere Forderungen gegen den Käufer werden des Weiteren sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, wenn die Einleitung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Käufers beantragt oder ein derartiges Verfahren eröffnet wurde oder wenn der Käufer seine Zahlungen faktisch einstellt. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt, von den laufenden Lieferverträgen zurückzutreten oder sofortige Zahlung des Kaufpreises in bar bzw. Vorkasse zu verlangen. Unser Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleibt uns vorbehalten. Dem Käufer steht kein Zurückbehaltungsrecht zu, und er ist auch nicht zur Aufrechnung berechtigt. Insbesondere darf der Käufer die Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell erhobener Mängelrügen nicht verweigern oder verzögern. Wir sind berechtigt, die Auslieferung jeder bei uns bestellten Ware so lange zu unterlassen, bis der Käufer sämtliche im Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen erfüllt hat. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere Rechnungen noch unbeglichen sind. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist HKM berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank zu fordern. Im kaufmännischen Verkehr ist das Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen. Im übrigen ist das Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, soweit der Gegenanspruch nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge und Verzugszinsen ist HKM zu keiner weiteren Leistung verpflichtet.

Haftungsbeschränkung

Die gesamte Haftung von HKM und deren Lieferanten und Ihr alleiniger Anspruch besteht nach Wahl von HKM entweder in der Rückerstattung des gezahlten Preises oder in der Reparatur oder dem Ersatz des Softwareprodukts, das zusammen mit einer Kopie Ihrer Quittung an HKM zurückgegeben wird. Diese beschränkte Gewährleistung gilt nicht, wenn der Fehler des Softwareprodukts auf einen Unfall, Missbrauch oder falsche Anwendung zurückzuführen ist. Für jedes Ersatz-Softwareprodukt übernimmt HKM für die restliche Zeit des ursprünglichen Gewährleistungszeitraums oder für dreißig (30) Tage die Gewährleistung, wobei der längere Zeitraum maßgebend ist. Soweit gesetzlich zulässig, sind HKM oder deren Lieferanten in keinem Fall haftbar für irgendwelche Folge-, zufälligen, indirekten oder andere Schäden welcher Art auch immer (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, Geschäftsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder Vermögensschäden), die aus der Verwendung oder der Unmöglichkeit der Verwendung des Softwareprodukts oder nicht zur Verfügung gestellten Supportleistungen resultieren, selbst wenn HKM auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist. Die gesamte Haftung der HKM – in allen Fällen – ist beschränkt auf den tatsächlich für das Softwareprodukt gezahlten Preis. HKM übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass das Programm Ihren Anforderungen und Zwecken genügt. Die Verantwortung für die Folgen der Nutzung des Softwareprodukts tragen alleine Sie als Lizenznehmer. Da einige Staaten/Gerichtsbarkeiten den Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nicht gestatten, gilt die vorstehende Beschränkung für Sie möglicherweise nicht. Das Produkt bietet nur jene Sicherheit, welche aufgrund von Zulassungsvorschriften, Betriebsanleitungen, unseren Vorschriften über die Behandlung des Produktes - insbesondere im Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene Überprüfungen - und sonstigen Hinweisen erwartet werden kann. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, sind unsere Ersatzpflichten für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden, die der Käufer als Unternehmer erleidet, und Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, ausgeschlossen. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen von Sachschäden, die er im Rahmen seines Unternehmens erleidet (§9 Produkthaftungsgesetz). HKM haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verschuldet wurden und nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Eine Haftung für Folgeschäden ist in jedem Falle ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nach Erhalt der vereinbarten Leistung verpflichtet, dieselbe sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und bei gelieferten Programmen einen Probelauf durchzuführen. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie innerhalb eines Monats nach Erhalt der vereinbarten Leistung schriftlich erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber der HKM alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Ferner übernimmt HKM keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Hardware, Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. HKM übernimmt auch keine Gewähr, für Softwareprobleme oder deren Folgefehler welche, durch nicht durch HKM geschultes Bedienungspersonal, entstehen. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch HKM. Wird die gelieferte Ware durch HKM installiert, hat die Abnahme durch den Auftraggeber unverzüglich an Ort und Stelle zu erfolgen. Wird die Abnahme nicht erklärt, so gilt dieselbe gleichwohl als erfolgt, wenn die gelieferte und installierte Ware durch den Auftraggeber in Betrieb genommen wird. HKM ist bei den von ihr durchgeführten Installationen nicht verpflichet, Vorleistungen Dritter zu überprüfen und auf unsachgemäße Vorarbeiten hinzuweisen. Ein etwa hieraus abgeleiteter Schadensersatzanspruch des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Die Gewährleistung für Installationen erlischt, sobald Änderungen am System durch andere Personen als Mitarbeitern von HKM vorgenommen werden (z.B. Veränderung der Systemparameter, Installation weiterer Anwendungen und ähnlichen).

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche Verpflichtungen des Käufers uns gegenüber ist der Niederlassungsort von HKM. Gleiches wird für alle eventuell aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehenden Rechtsstreitigkeiten vereinbart.

Schlussbestimmungen

Alle Ansprüche der Parteien in Zusammenhang mit diesen Bestimmungen unterliegen ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt diejenige rechtlich zulässige Regelung oder Handhabung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck entspricht oder am nächsten kommt. Sämtliche Kunden- und Lieferantenbezogene Daten werden von uns mit Hilfe von elektronischer Datenverarbeitung verarbeitet und gespeichert. HKM ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltene Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.